Hausordnung
- Die Sammlungsbestände in den Ausstellungsräumen können zu den Öffnungszeiten von jedem besichtigt bzw. unter Aufsicht benutzt werden.
- Die Besucher der Ausstellung haben sich so zu verhalten, dass kein anderer Besucher behindert oder belästigt wird.
- Es ist den Besuchern untersagt, in Wort, Schrift und Gesten die Freiheit und Würde des Menschen (Art.1 GG) verächtlich zu machen sowie Kennzeichen und Symbole zu verwenden, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren.
- Die Besucher des Museums haben sich ferner so zu verhalten, dass Sammlungs- und Einrichtungsgegenstände nicht beschädigt, beschmutzt oder zerstört werden. Rauchen ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Die Mitnahme von Tieren ist ausgeschlossen. Mitgeführte größere Gegenstände (Schirme, Stöcke, Koffer, Taschen etc.) sind beim Personal abzugeben. Die Besucher haften für die Verunreinigung, Beschädigung oder den Verlust von Einrichtungs- oder Sammlungsgegenständen nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Mitbenutzer (z.B. in Gruppen) haften als Gesamtschuldner.
- Erläuterungen zu den ausgestellten Exponaten können im Einzelfall auf vorherige Anfrage durch das wissenschaftliche und pädagogische Personal der Dokumentationsstätte Stalag 326 (VI K) Senne während der Öffnungszeiten gegeben werden. Gruppenführungen werden nur nach vorheriger Anmeldung im durchgeführt. Ein Anspruch der Besucher auf Erläuterung der Ausstellung durch das aufsichtführende Personal besteht nicht.
- Das Fotografieren und Filmen innerhalb der Ausstellungsräume ist nur bei vorheriger Nachfrage erlaubt.
- Die Besucher haben den zur Einhaltung der genannten Bedingungen getroffenen Anordnungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Bei einem Verstoß gegen diese Anordnungen und die festgelegten Verhaltensregelungen kann einem Besucher der weitere Besuch für den Einzelfall untersagt werden. Bei schwereren Verstößen kann die Untersagung von der Leitung der Dokumentationsstätte Stalag 326 (VI K) Senne auf Zeit oder Dauer ausgesprochen werden.
- Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, das Geschehen im gesamten Bereich der Dokumentationsstätte Stalag 326 (VI K) Senne mit weiteren technischen Hilfsmitteln (z.B. Foto-/Videogeräten) zu dokumentieren.
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Die Dokumentationsstätte Stalag 326 (VI K) Senne wurde zur Mahnung für die Lebenden und zum ehrenden Gedenken an die Opfer des Stalag 326 (VI K) Senne errichtet. Vor dem Hintergrund haben die Besucher der Dokumentationsstätte Stalag 326 (VI K) Senne neben den allgemeinen Regelungen folgende besondere Regelungen zu beachten:
Das Tragen rechtsextremer Kennzeichen ist verboten. Es ist den Besuchern untersagt, rechtsextreme, rassistische, antisemitische und sexistische Äußerungen in Wort, Schrift oder Gesten zu tätigen.



